DAV
Deutscher Apotheker Verlag
Home>Bereiche>Recht>Datenschutz

Datenschutz

EUR 177,31
sFr* 245,85

* Unverbindliche Preisempfehlung für sFr

BDSG Basics
Datenschutz in der Apotheke

Schritt für Schritt per Software die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllen

2004.
Artikel-Nr 41026001

Kurztext

Machen Sie Ihre Apotheke fit für den Datenschutz. Mit Hilfe des Programms „Datenschutz in der Apotheke“ können schnell und effizient die nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderlichen Dokumentationen erstellt werden.

Haben in einer Apotheke mehr als vier Mitarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten (z.B. die elektronische Kundendatei), muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Das Formular zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten ist auf der CD-ROM enthalten.

Weitere vorgeschriebene Dokumentationen sind:

  • Ein „Verfahrensverzeichnis für jedermann“ (§ 4g Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 4e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG).
    Hier muss dokumentiert werden, welche Art von Personendaten zu welchem Zweck verarbeitet und gespeichert werden und nach welchen Regeln sie wieder gelöscht werden.
  • Eine „interne Verarbeitungsübersicht“ (§ 4g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-9 BDSG).
    Die internen Arbeitsweisen – wie und in welcher Form werden Daten gespeichert, welche EDV-Umgebung wird eingesetzt etc. – müssen detailliert beschrieben und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorgezeigt werden.

Die Dokumentationen lassen sich mit Hilfe des Programms „Datenschutz in der Apotheke“ mit einem minimalen Aufwand erstellen. Das Programm leitet Schritt für Schritt durch den Paragraphendschungel. Zu jedem einzelnen Punkt steht eine ausführliche Hilfe zur Verfügung. So wird das Wissen an den/die Mitarbeiter/in, der/die für den Datenschutz verantwortlich ist, weitergegeben. Der Datenschutzbeauftragte wird während der Erstellung der Dokumentationen geschult und erweitert sein Know-How über den Datenschutz und die erforderlichen Maßnahmen.

Schlagen Sie drei Fliegen mit einem Programm:
1. die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
2. die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen
3. die Schulung des Datenschutzbeauftragten Ihrer Apotheke

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Apotheke finden Sie im Artikel "Der Datenschutzbeauftragte in der Apotheke" von Rechtsanwalt Chris Kruse. Veröffentlicht in der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) Nr. 21 vom 20.05.2004


CD-ROM

Deutscher Apotheker Verlag

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer

DAV-Buchhandlung

In der Buchhandlung finden Sie Titel zu allen Fach- und Sachgebieten.

Zur DAV-Buchhandlung ...