Befugnisse für nicht approbiertes Personal in der Apotheke - inkl. PTA unter Verantwortung

Informations- und Beratungsbefugnis gemäß § 20 ApBetrO, Abzeichnungsbefugnis gemäß § 17 Abs. 6 ApBetrO, Festlegung zum Entfall der Aufsichtspflicht gemäß § 3 ApBetrO Abs. 5b, 5c - Set mit 6

Befugnisse für nicht approbiertes Personal in der Apotheke - inkl. PTA unter Verantwortung

Informations- und Beratungsbefugnis gemäß § 20 ApBetrO, Abzeichnungsbefugnis gemäß § 17 Abs. 6 ApBetrO, Festlegung zum Entfall der Aufsichtspflicht gemäß § 3 ApBetrO Abs. 5b, 5c - Set mit 6

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Alle Befugnisse geregelt mit dem All-in-one-Formular

Die Informations- und Beratungsbefugnis gemäß § 20 ApBetrO musste schon immer schriftlich festgelegt werden für nicht approbiertes Personal in der Apotheke. PTAs kann nach § 17 Abs. 6 ApBetrO die Abzeichnungsbefugnis für Verschreibungen mittels schriftlicher Vereinbarung erteilt werden.

Seit 1. Januar 2023 ermöglicht das PTA-Reformgesetz, dass pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen nach § 3 Abs. 5b und 5c ApBetrO ohne Pflicht zur Beaufsichtigung unter Verantwortung von Approbierten arbeiten können. Dazu bedarf es einer schriftlichen Selbstauskunft („Anhörung") des/der PTA und einer schriftlichen Fixierung durch den/die Apothekenleiter/-in.

Mit unserem praktischen All-in-one-Formular regeln Sie alles auf einen Streich:

Informations- und Beratungsbefugnis nach § 20 ApBetrO Abzeichnungsbefugnis nach § 17 Abs. 6 ApBetrO Festlegung zum Entfall der Aufsichtspflicht nach § 3 Abs. 5b und 5c ApBetrO Anhörung zum Entfall der Aufsichtspflicht für pharmazeutisch-technische Assistenten/Assistentinnen (PTA)gemäß § 3 Abs. 5b ApBetrO

Article number 121100027
Media type Printed form
Edition number 1.
Copyright year 2023
Publisher Deutscher Apotheker Verlag
Length 50 pages
Size 21.0 x 29.7 cm
Language German