Schuldspruch und Strafe als Resonanz des Rechts
Schuldspruch und Strafe als Resonanz des Rechts
Annika Bünzel, Alexander Koch und Frauke Rostalski
Personale Straftatlehre im freiheitlichen Rechtsstaat. Einblicke in das wissenschaftliche Wirken von Georg Freund
1 Allgemeine Grundlagen
I. Straf- und Normentheorie
Richtiges Entscheiden - am Beispiel der Verhaltensbewertung aus der Perspektive des Betroffenen, insbesondere im Strafrecht. Zugleich ein Beitrag zur Relativität objektiver Daten - Über die Bedeutung der »Rechts«-Folgenlegitimation für eine allgemeine Theorie juristischer Argumentation - Zur Legitimationsfunktion des Zweckgedankens im gesamten Strafrechtssystem - Gefahren und Gefährlichkeiten im Straf- und Maßregelrecht. Wider die Einspurigkeit im Denken und Handeln - Normkonkretisierung und Normbefolgung. Zu den Entstehungsbedingungen kontext- und adressatenspezifischer Ver- und Gebote sowie von konkreten Sanktionsanordnungen - Warum Normentheorie? Zur selbstständigen Bedeutung vorstrafrechtlich legitimierter Verhaltensnormen, auch und gerade im strafrechtlichen Kontext - Der normativ-funktionale Straftatbegriff und sein freiheitsrechtliches Fundament
II. Gesetzlichkeitsgrundsatz
Nicht »entweder - oder«, sondern »weder - noch«! Zum Verstoß gesetzesalternativer Wahlfeststellung gegen Art. 103 II GG - Verfassungswidrige Dopingstrafbarkeit nach
95 Abs. 1 Nr. 2a AMG - Ein Beitrag zum Gesetzlichkeitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) - Gesetzlich bestimmte Strafbarkeit durch Verordnungsrecht? Rückverweisungsklauseln als Verstoß gegen das Delegationsverbot aus Art. 103 II, Art. 104 I 1 GG
2 Materielles Strafrecht
I. Strafrecht Allgemeiner Teil
Äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten als Straftat? - BGH, NJW 1999, 3132 - Erlöschen strafrechtlicher Garantenpflichten bei Ehegatten - Actio illicita in causa. Ein Übel oder eine Möglichkeit, das Übel an der Wurzel zu packen? - Die Definitionen von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Zur Funktion gesetzlicher Begriffe und ihrer Definition bei der Rechtskonkretisierung - Tatbestandsverwirklichungen durch Tun und Unterlassen. Zur gesetzlichen Regelung begehungsgleichen Unterlassens und anderer Fälle der Tatbestandsverwirklichung im Allgemeinen Teil des StGB - Das Spezifikum der vollendeten Vorsatztat - Actio libera in causa vel omittendo bei Rauschdelikten im Straßenverkehr. Zum Begriff der Tat und zum Zeitpunkt ihrer (fahrlässigen oder vorsätzlichen) Begehung - Jakobs und die Unterlassungsdelikte. Von der Verhaltensform zur Qualität der Verhaltensnorm - Normentheoretisch-funktionale Kritik einer Kategorie der Zurechnung. Wider den Gebrauch einer dogmatischen Leerformel
II. Strafrecht Besonderer Teil
Funktion und Inhalt des Begriffs des Unfalls bei der Verkehrsunfallflucht - Betrügerische Schädigung des Auftraggebers eines Mordes? - Zur Frage der Urkundeneigenschaft von Fotokopien - BayObLG, NJW 1990, 3221 - Die Katze im Bier - Verbraucherschutz und europäische Einigung - Verdeckungsmord durch Unterlassen? Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 12. 12. 2002 - 4 StR 297/02 (LG Rostock), NStZ 2003, 312 f. - Nabelschnurblut und das Zustimmungserfordernis bei der Gewinnung und Verwendung menschlicher Körperstoffe? - Recht als Weg zu Gerechtigkeit am Beginn und am Ende des Lebens? Gedanken zu (Spät-)Abtreibung und Sterbehilfe - Die besonders leichtfertige Tötung. Zugleich ein Beitrag zur »spezifischen Gefahrverwirklichung« bei der Körperverletzung mit Todesfolge (
227 StGB) - Angemessener Lebensschutz vor voreiligen Sterbehelfern? Überlegungen zur lex lata und de lege ferenda - Reform der strafrechtlichen Produktverantwortlichkeit. Zugleich ein Beitrag zur Differenzierung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit
III. Weitere Rechtsfolgenbestimmung (Strafzumessung)
Straftatbestand und Rechtsfolgebestimmung. Zur Bedeutung der gesetzlichen Regelungstechnik und der »harmonisie
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Freund, Georg
Rostalski, Frauke
Bünzel, Annika
Koch, Alexander
| ISBN | 9783428195855 |
|---|---|
| Media type | Book |
| Copyright year | 2026 |
| Publisher | Duncker & Humblot |
| Illustrations | LXVIII, 636 S. |
| Language | German |