Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren und am besonderen Beispiel von Telekommunikationsüberwachungsdaten

Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren und am besonderen Beispiel von Telekommunikationsüberwachungsdaten

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Das Akteneinsichtsrecht gem. 147 StPO ist seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung am 01.10.1879 fester Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Die Vorschrift sieht ein Akteneinsichts- und Beweisstückbesichtigungsrecht zur Verteidigung im Strafverfahren vor. Doch was ist von diesen Akten und Beweisstücken umfasst und inwieweit besteht ein Einsichts- sowie Besichtigungsrecht? Da Strafverfolgungsbehörden mit der fortschreitenden Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche heutzutage deutlich mehr Informationsmaterial als zu früheren Zeiten erlangen, stellen sich derartige Fragen immer häufiger. Der Gesetzgeber hat jüngst die elektronische Akte im Strafverfahren eingeführt und Formvorgaben für die Akteneinsichtsgewährung implementiert. Die Reichweite von 147 StPO ist jedoch ungeklärt geblieben. Saber Meglalu untersucht, was zu den Akten und Beweisstücken zählt und wie weit das Einsichts- sowie Besichtigungsrecht reicht. Hierbei geht er auch der Frage nach, wie digitales Ermittlungsmaterial, insbesondere solches aus Telekommunikationsüberwachungen, im Kontext von 147 StPO einzuordnen ist.

Anlass und Gang der Untersuchung

Erstes Kapitel: Genese des Akteneinsichtsrechts
A. Die Einsicht in die Papierakte
B. Die Einführung der e-Akte
C. Ergebnis

Zweites Kapitel: Verfassungs-, völker- und europarechtliche Grundlagen
A. Verfassungsrechtliche Gewährleistungen
B. Völkerrecht und das Recht der Europäischen Union

Drittes Kapitel: "Akten" und "Beweisstücke" i. S. v. 147 StPO
A. Meinungsstand
B. Einfachgesetzliche Auslegung
C. Gewährleistungen aus der Verfassung und dem Völkerrecht sowie europarechtliche Vorgaben
D. Fazit zum Aktenbegriff und Entwicklung einer Definition des Aktenbegriffs

Viertes Kapitel: Das Einsichtsrecht
A. Die grundsätzliche Einsicht in Original-Informationsträger und die in 32f StPO normierten Formen der Einsichtsgewährung
B. Die Besichtigung von Ausgangsdokumenten und Beweisstücken und die Einsicht in übertragene Dokumente und Aktenkopien
C. Fallgestaltungen zur (zeitweisen) ersatzlosen Einsichtsverwehrung
D. Die prozessuale Fürsorgepflicht
E. Fazit zum Einsichtsrecht

Gesamtfazit
A. Zusammenfassung der Ergebnisse
B. Ausblick
ISBN 9783161621314
Media type Book
Copyright year 2023
Publisher Mohr Siebeck
Length XVIII, 684 pages
Language German