Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, Deutscher Apotheker Verlag Dr. Roland Schmiedel GmbH & Co. KG setzen uns dafür ein, dass unsere Website, unsere Informationen und unsere Dienstleistungen (URL der Website) allen Nutzern, – unabhängig von möglichen Einschränkungen – bestmöglich zugänglich sind.
Deshalb streben wir an, unsere Inhalte so aufzubereiten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten problemlos genutzt werden können. Hierzu arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und den anerkannten Standards, wie beispielsweise dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gerecht zu werden.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den anerkannten Standards vereinbar.
Die Überprüfung beruht auf einer durch das Tool https://wave.webaim.org vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen. Dabei wurden die Startseite und eine exemplarische Artikelseite geprüft.
Alternativtexte
Bilder und andere visuelle Elemente (z.B. Buttons, Links, Grafiken, insofern vorhanden) enthalten eine für Screenreader lesbare Textform der dargestellten Informationen.
Formulare und Eingabefelder
Formular- und Eingabefelder sind beschriftet und können mit Screenreadern genutzt werden.
Tastaturbedienbarkeit
Alle interaktiven Komponenten (z. B. Formulare, Schaltflächen, insofern vorhanden) sind so gestaltet, dass sie über verschiedene Eingabemethoden, etwa Tastatur oder Touch, zugänglich sind.
Inhaltlicher Aufbau der Website
Die Inhalte (z.B. Tabellen, Listen, insofern vorhanden) sind so aufgebaut und gruppiert, dass sie auch mithilfe von Screenreadern erkannt und verstanden werden können.
Überschriften & Seitenstruktur
Die Website und ihre Elemente (zum Beispiel Navigation und Suche) sind klar gekennzeichnet und strukturiert. Überschriften sind hierarchisch aufgebaut. Dadurch werden assistive Technologien, wie Screenreader oder Tastaturbedienung, unterstützt.
Sprache
Die Website stellt ein Sprach-Attribut zur Verfügung, so dass Screenreader die richtige Aussprache für eine Sprachausgabe wählen können.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte, Funktionen oder Abschnitte sind derzeit nicht barrierefrei. Diese vorübergehenden Ausnahmen beruhen beispielsweise auf unverhältnismäßigen Belastungen oder technischen Einschränkungen.
Kontraste
Texte und visuelle Elemente haben kein/nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis.
Formulare und Eingabefelder
Es gibt Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.
Nutzung von ARIA Labeln
ARIA-Attribute und -Roles sind nicht immer angemessen.