"Sachkunde" als Beweisquelle im Strafprozess

Defizite der Verteidigungsrechte bei der Gewinnung und Verwertung von außerjuristischem Erfahrungswissen

"Sachkunde" als Beweisquelle im Strafprozess

Defizite der Verteidigungsrechte bei der Gewinnung und Verwertung von außerjuristischem Erfahrungswissen

109,90 €*

in Vorbereitung

Falls Sie eine Lieferung außerhalb DE, AT oder CH wünschen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für eine Anfrage.

Ein Erfahrungssatz wird häufig als apodiktischer Vollbeweis behandelt, obwohl die Genese angesichts des epistemologischen Hintergrunds weder bei gerichtlich behaupteter »eigener Sachkunde« noch im Rahmen des Sachverständigenbeweises ausreichend transparent ist. Für die Verteidigung herrscht - wie die Autorin untersucht - eine positionelle Schwäche, da belastende Erfahrungssätze nicht effektiv hinterfragt, begünstigende Erfahrungssätze hingegen nur eingeschränkt in den Strafprozess eingebracht werden können. Die gesetzlichen Informations-, Beweisantrags- und Frage- und Ladungsrechte weisen Defizite an dem Gewinnungs- und Verwertungsprozess auf. Es erfolgt u.a. eine rechtsdogmatische Analyse des Anhörungsrechts gem. Nr. 70 Abs. 1 RiStBV, des Rechts zur Selbstladung von Sachverständigen gem. 245 Abs. 2 StPO sowie der Begründungsdefizite bei der Ablehnung eines Beweisantrags auf Hinzuziehung eines Sachverständigen wegen »eigener Sachkunde« des Tatgerichts gem. 244 Abs. 4 S. 1 StPO, die mit Änderungsvorschlägen de lege ferenda schließt.
ISBN 9783428198214
Medientyp Buch
Copyrightjahr 2026
Verlag Duncker & Humblot
Abbildungen 2 Abb.; 420 S., 2 schw.-w. Abb.
Sprache Deutsch