Kontinuitäten in der Judikatur zu den Mordmerkmalen (§ 211 StGB)
Hat die bundesdeutsche Strafjustiz nationalsozialistisches Gedankengut weitergetragen?
Kontinuitäten in der Judikatur zu den Mordmerkmalen (§ 211 StGB)
Hat die bundesdeutsche Strafjustiz nationalsozialistisches Gedankengut weitergetragen?
Die Arbeit skizziert zunächst die Entstehung und Entwicklung des von den Nationalsozialisten 1941 eingeführten, bis heute im Wesentlichen unveränderten Mordtatbestands (
211 StGB). Die Kennzeichen nationalsozialistischen Strafrechts werden herausgearbeitet und die NS-Rechtsprechungspraxis zu
211 StGB dargestellt. Ausgehend von der ideologischen Prägung des NS-Strafrechts (u. a. Führerprinzip, Täterstrafrecht, materielle Gerechtigkeit) analysiert der Hauptteil sämtliche seit Normeinführung in der Bundesrepublik veröffentlichten Mordurteile, geordnet nach Mordmerkmalen.
Die Untersuchung zeigt: Zentrales NS-Gedankengut, etwa die Verbindung von Recht und Moral oder die konturenlose Auslegung zur Wahrung einer materiellen Gerechtigkeit, prägt die Rechtsprechung bei der Anwendung der Mordmerkmale der sonstigen niedrigen Beweggründe, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit und Verdeckungsabsicht auch nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und in Teilen bis heute.
A. EinführungB. Der MordparagraphHistorie - Der nationalsozialistische Mordparagraph von 1941 - Judikatur der NS-Zeit 1941-1945 - Nationalsozialistische Prägung des MordparagraphenC. Analyse der Judikatur nach 1945Gang der Untersuchung - Allgemeine Feststellungen - Die Mordmerkmale in der Rechtsprechung - ZusammenfassungD. Schlussbetrachtung
Kristéll, Julian
| ISBN | 9783428195954 |
|---|---|
| Medientyp | Buch |
| Copyrightjahr | 2025 |
| Verlag | Duncker & Humblot GmbH Carl-Heinrich-Becker-Weg 9|12165|Berlin|DE |
| Umfang | 397 Seiten |
| Sprache | Deutsch |