Versorgungsvertrag

nach § 14 Abs.3 und 4 ApoG (Krankenhaus); Satz 4 St.

Versorgungsvertrag

nach § 14 Abs.3 und 4 ApoG (Krankenhaus); Satz 4 St.

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Die Versorgung eines Krankenhauses durch eine Apotheke ist nur möglich nach erfolgter Genehmigung eines Versorgungsvertrages. § 14 des Apothekengesetzes regelt die Vorausssetzungen für eine solche Genehmigung.
Der Mustervertrag bietet eine nützliche Orientierung und Vorlage.

Satz à 4 Stück.

Artikelnummer 121100006
Medientyp Vordrucke - Satz mit 4 Exemplaren; Banderole
Auflage 2.
Copyrightjahr 2016
Verlag Deutscher Apotheker Verlag
Umfang 16 Seiten
Format 21,0 x 29,7 cm
Sprache Deutsch

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