Der Haftgrund der Schwere der Tat im deutschen und serbischen Strafprozessrecht.
Der Haftgrund der Schwere der Tat im deutschen und serbischen Strafprozessrecht.
Sowohl in Deutschland als auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihm eine im Gesetz näher bezeichnete schwere Straftat vorgeworfen wird. Dies gilt auch dann, wenn weder zu erwarten ist, dass er sich dem Verfahren durch Flucht entzieht, noch dass er Beweismittel beeinträchtigt. In beiden Ländern werden diese Regelungen kritisiert, unter anderem wegen Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Verfasserin vergleicht die entsprechenden Vorschriften in Serbien und Deutschland im Hinblick auf ihre historische Entwicklung, ihre Ausgestaltung und Funktion sowie ihre Anwendung in der Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der Legitimation der Regelungen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Existenz eines Haftgrundes der Tatschwere nur in Serbien überzeugend begründet werden kann. Dies beruht vor allem auf den erheblichen historischen und kulturellen Unterschieden zwischen beiden Ländern.
EinleitungA. Untersuchungshaft auch ohne Gefährdung der Verfahrensintegrität?Deutschland - Serbien - FazitB. Der Haftgrund der TatschwereDeutschland - SerbienC. Vergleich der beiden Regelungen zum Haftgrund der TatschwereProbleme eines Rechtsvergleichs zwischen Deutschland und Serbien - Zum Haftgrund der Tatschwere - Tatbestandlicher Vergleich zwischen deutscher StPO und serbischem ZKPD. Anwendung des Haftgrundes der Schwere der Tat in der PraxisDeutschland - SerbienE. Abschließender Vergleich zwischen Deutschland und SerbienZur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Deutschland - Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in SerbienAnhangDeutsche Gesetze - Serbische Gesetze und GerichteLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Berger, Jasmina
| ISBN | 9783428188956 |
|---|---|
| Medientyp | Buch |
| Copyrightjahr | 2024 |
| Verlag | Duncker & Humblot |
| Umfang | 269 Seiten |
| Sprache | Deutsch |