Die Zulässigkeit der Legendierten Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Legendierten Aktenführung.

Die Zulässigkeit der Legendierten Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Legendierten Aktenführung.

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Zur Bewältigung von Organisierter (Drogen)Kriminalität finden zeitlich und finanziell aufwändige, meist verdeckte Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Akteuren statt. Um diese Hintergrundermittlungen nicht vorzeitig aufzudecken, wird die sog. >Legendierte Kontrolle< eingesetzt, bei der die Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung als allgemeine Verkehrskontrolle tarnen. Die Arbeit ordnet das Instrument in das bestehende System verdeckter und täuschender Ermittlungsmaßnahmen ein. Sie analysiert die verfassungs- und strafverfahrensrechtliche Zulässigkeit des staatlichen Vorgehens, das sich im Grenzbereich zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bewegt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob entgegen dem Grundsatz der Aktenwahrheit eine legendierte, also unzutreffende oder unvollständige Aktenführung erlaubt sein kann. Hier werden die Grenzen der staatlichen Täuschungsbefugnis - trotz der Maxime einer effektiven Strafverfolgung - gegenüber Beschuldigten herausgearbeitet.

Katharina Funcke studied law in Hamburg and Miami, USA, specialising in white collar criminal law. During her studies, she worked as a research assistant at the chairs of criminal law of Prof Dr Thomas Rönnau and Prof Edgardo Rotman. After passing her first state examination, she worked as a teacher's assistant for criminal law at Bucerius Law School and as a research assistant in a boutique law firm specialising in white collar criminal law. She completed her legal clerkship at the Higher Regional Court of Hamburg with stations at the public prosecutor's office and a grand criminal chamber of the regional court, among others.
ISBN 9783428590049
Artikelnummer 9783428590049
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2023
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 348 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen