Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs

Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs

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Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken« in Aussicht.

Martin Heuser studied law at the University of Bonn on a scholarship granted by the state of North Rhine Westphalia. Subsequently he worked as a research assistant at a chair of Criminal Law and Legal Philosophy at the University of Regensburg. In 2019 he earned his doctoral degree at the University of Bonn. The second state law examination followed in 2020. In 2023, he was interim professor at the Leipzig Faculty of Law, in 2024 at the University of Konstanz.
ISBN 9783428591992
Artikelnummer 9783428591992
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2024
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 113 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen