Software-Lizenzbedingungen
1. Vorbemerkung
1.1
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen (AGB Warenlieferungen) bzw. den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Online-Produkte (AGB Online-Produkte).
Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das
Fortsetzen der Installation anerkannt.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
2.1
Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig
vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht
ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software
eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle
dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei den
Einzelverlagen und Unternehmen der Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag als
Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.
3. Umfang der Nutzungsrechte
3.1
Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im
vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des
Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke
geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen
Software-Produkt; sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren
Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von
zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen
Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. Darüber hinaus
wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt,
Online-Datenbanken zu nutzen. Das Nutzungsrecht der Online-Datenbank bestimmt
sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt
und endet gleichzeitig mit diesem. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung von Produkt
ergänzenden Online-Datenbanken besteht nicht, soweit diese nicht integraler
Bestandteil des Produkts sind.
3.2
Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und
es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zugänglich zu machen oder zur
Verfügung zu stellen.
3.3
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und
zu nutzen sowie von der Originaldiskette oder CD-ROM eine Sicherungskopie zu
fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden
darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist
der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung
zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen
gleichzeitig zu nutzen.
3.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die
Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke
eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte
Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige
Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung
oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die
zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen
hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das
Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen,
an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die
zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren,
anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d
Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke,
Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an
Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.
4. Haftung
4.1
Für durch den Einsatz der von Unternehmen der Mediengruppe Deutscher Apotheker
Verlag gelieferten Software an anderer Software oder an
Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur
gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten
Software/Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um
vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit
juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn
der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die
Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes
Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um
das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche
Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf
Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung – nicht aber auf Schadensersatz –
bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.