Studien zur Hehlerei als Vermögensdelikt

Untersuchung über das Aufrechterhalten einer rechtswidrigen Besitz- und Vermögenslage

Studien zur Hehlerei als Vermögensdelikt

Untersuchung über das Aufrechterhalten einer rechtswidrigen Besitz- und Vermögenslage

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Die Arbeit befasst sich mit dem Thema des Rechtsguts der Hehlerei. Es wurde vor allem die herrschende Perpetuierungstheorie, die das geschützte Rechtsgut der Hehlerei in einem Vermögen betrachtet, auf dem Prüfstand gestellt. Es wurde bewiesen, dass die Perpetuierungstheorie im Ergebnis fast ausschließlich nur das Eigentum an den Sachen schützt.



A. Einführung
B. Das Verhältnis des Strafrechts zum Zivilrecht
I. Allgemein
II. Das Subsidiaritätsprinzip des Strafrechts
III. Einheit der Rechtsordnung
IV. Kongruenz zwischen dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Akzessorietät des Strafrechts vom Zivilrecht
C. Das Rechtsgut der Hehlerei nach der herrschenden Perpetuierungstheorie
I. Rechtsgutsbegriff
II. Das Rechtsgut der Hehlerei und die historische Entwicklung des Tatbestandes der Hehlerei
III. Rechtsgut der Hehlerei und das Erfordernis einer rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage durch die h.M.
D. Die zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage
I. Vorbemerkungen
II. Rechtswidrige Besitzlage im Verhältnis zum Tatbestand der Hehlerei
III. Zivilrechtliche Definition der rechtswidrigen Besitzlage
IV. Die rechtswidrige Vermögenslage im Zivilrecht
V. Einschub: Definition der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage durch die herrschende Perpetuierungstheorie 29
VI. Vortat der Hehlerei
E. Die Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage beim Betrug a1s Vortat der Hehlerei
I. Allgemeines
II. Lösung des Beispielsfalls durch die h.M. im Strafrecht - Perpetuierungstheorie
III. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage
IV. Ungereimtheiten im Strafrecht als Folge des Vorgehens der h.M.
V. Die Rechtslage, wenn die Übereignung der Sache an den Dritten gemäß 929 BGB nach der Erklärung der Anfechtung gemäß 123 I BGB erfolgt
VI. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage nach der Vortatbegehung
F. Das Bestehenbleiben der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage trotz erklärter Anfechtung - Wirkung der Anfechtung zugunsten des Täters
I. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage
II. Ergebnis
G.Wirkung der Genehmigung auf einen widerrechtlichen Besitz-/Vermögenszustand
I. Vorbemerkung
II. Erste Fallvariante: Genehmigung der Verfügung des Nichtberechtigten
III. Zweite Fallvariante: "Oenehmigung" der Besitzentziehung vor Weitergabe der Sache an H und das Vorliegen der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage
H. Ersatzbehlerei am Geld und Wegfall der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage
I. Geld als Objekt der Hehlerei - Ersatzhehlerei
II. Rechtswidrige Besitzlage
III. Das Vorliegen der rechtswidrigen Vermogenslage
IV. Ergebnis
I. Fortbesteheo der rechtswidrigeo Besitz-/Vermögenslage beimEigentumserwerb gemäß 947, 948 und 950 BGB?
I. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitzlage
II. Ergebnis
J. Wegfall der rechtswidrigen Besitzlage durch den Rückerwerb der Sache durch den Eigentümer
I. Allgeme ine Erwägungen
II. Lösung der Fälle durch die h.M.
III. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage
K. Sonderfall - Zusendung unbestellter Waren - Unterschlagung als Vortat der Hehlerei - Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besitz- und Vermögenslage
I. Vorbemerkung
II. Die Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besitzlage nach der Einführung des 241a BGB
L. Schlussfolgerungen
I. Der Schutz der Hehlerei erstreckt sich nach der Perpetuierungstheorie nur auf die Herausgabeansprüche des Eigentümers
II. Andere Rechtsgutstheorien
III. Neuorientierung bezüglich des Rechtsguts der Hehlerei
Stichwortverzeichnis.
ISBN 978-3-540-21865-4
Medientyp Buch
Copyrightjahr 2004
Verlag Springer, Berlin
Umfang XVI, 163 Seiten
Sprache Deutsch