Der seit seinem Inkrafttreten 1871 nahezu unverändert gebliebene Grundtatbestand der Aussetzung wurde durch das 6. StrRG von 1998 unter weitgehendem Rückgriff auf
139 Entwurf 1962 reformiert und nach dem gesetzgeberischen Willen erweitert. Die Klärung, ob dieser Reformteil dem Gesetzgeber gelungen ist und vor allem wie die Tatbestandsmerkmale des Grundtatbestandes nach der Reform der Norm auszulegen sind, steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit. Im Ergebnis bejaht Martin Wielant einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich des
221 Abs. 1 StGB n.F. Das zeigt sich schon im Normtext durch die Aufhebung des beschränkten Opferkreises zugunsten jedes Menschen als möglichem Opfer. Zudem wird nunmehr - abweichend von der früher überwiegend vertretenen Ansicht - eine Neuauslegung der beiden Tathandlungen, Versetzen und Imstichlassen, ohne Beschränkung auf räumlich geprägte Bewegungsvorgänge präferiert und hergeleitet. Im Gegensatz zu der überwiegenden Meinung in der Wissenschaft - jedoch in Anknüpfung an die Idee einer konsequenten Neuauslegung des Tatbestandes - bestimmt der Autor den Inhalt des Merkmals der hilflosen Lage, das Verhältnis der beiden Tatalternativen zueinander sowie deren Abgrenzung voneinander.
1;Vorwort;8 2;Inhaltsübersicht;10 3;Inhaltsverzeichnis;14 4;Abkürzungsverzeichnis;27 5;1. Teil: Einleitung;34 5.1;A. Einführung in Gegenstand und Problematik der Untersuchung;34 5.2;B. Eingrenzung des Themas;38 6;2. Teil: Bedeutung der Aussetzungsnorm in Praxis und Wissenschaft;39 7;3. Teil: Historischer Überblick zur Entwicklung des Aussetzungstatbestandes bis zur heutigen Fassung;44 7.1;A. Die gesetzlichen Fassungen des Tatbestandes der Aussetzung;44 7.1.1;I. Gesetzliche Fassungen bis zum RStGB von 1871;44 7.1.1.1;1. Alte Wurzeln der Aussetzung: Corpus Iuris Canonici von 1136 und Art. 132 CCC von 1532;44 7.1.1.2;2. Teil II Titel 20 969-971 PrALR von 1794;47 7.1.1.3;3. Art. 174-177, 370 bayer. StGB 1813;48 7.1.1.4;4. Art. 131 sächs. CrimGB 1838 und Art. 163 sächs. StGB 1855;49 7.1.1.5;5. 183 preuß. StGB von 1851;50 7.1.1.6;6. Art. 129 CrimGB von Hamburg 1869;52 7.1.2;II. 221 RStGB von 1871;52 7.2;B. Die Reformbestrebungen zum Aussetzungstatbestand seit Beginn des 20. Jahrhunderts;53 7.2.1;I. Die Entwürfe zur Reformierung des RStGB von 1902 bis 1930;55 7.2.1.1;1. Die Vergleichende Darstellung (1902-1909);55 7.2.1.2;2. Der Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch 1909;56 7.2.1.3;3. Der Gegenentwurf zum Vorentwurf eines Deutschen Strafgesetzbuches 1911;58 7.2.1.4;4. Der Entwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch nach den Beschlüssen der Strafrechtskommission ("Kommissionsentwurf") 1913;59 7.2.1.5;5. Der Entwurf von 1919;61 7.2.1.6;6. Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1922;62 7.2.1.7;7. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1925;63 7.2.1.8;8. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1927;65 7.2.1.9;9. Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1930 ("Entwurf Kahl");66 7.2.2;II. Bestrebungen zu einer Strafrechtsreform nach dem 2. Weltkrieg;68 7.2.2.1;1. Die Große Strafrechtskommission und die Entwürfe von 1960 und 1962;68 7.2.2.2;2. Der Alternativentwurf eines Strafgesetzbuches;73 7.2.2.3;3. Das 6. StrRG von 1998;73 7.3;C. Ergebnis zum historischen Teil;80 8;4. Teil: Der Grundtatbestand der Aussetzung nach dem heutigen Verständnis von Rechtsprechung und Literatur;81 8.1;A. Die Tätereigenschaft bei der Aussetzung, insbesondere die Obhuts- oder Beistandspflicht;81 8.1.1;I. Die Tätereigenschaft in Rechtsprechung und Schrifttum;81 8.1.2;II. Eigene Auffassung zum Kreis möglicher Täter;84 8.2;B. Der Kreis tauglicher Opfer i.S.v. 221 Abs. 1 StGB;87 8.2.1;I. Die Opfereigenschaft in Rechtsprechung und Literatur;87 8.2.2;II. Eigene Auffassung zum Kreis tauglicher Opfer;89 8.3;C. Die Tathandlungen der Aussetzung;94 8.3.1;I. Die zweite Tathandlung des Grundtatbestands: Das Imstichlassen;94 8.3.1.1;1. Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Verlassen" vor dem 6. StrRG;95 8.3.1.2;2. Neue Auslegung des Tatbestandsmerkmals seit 1998;99 8.3.1.2.1;a) Kritik im Schrifttum an der gesetzgeberischen Begründung zum Imstichlassen;99 8.3.1.2.2;b) Überwiegende Ansicht zum Imstichlassen: weites Verständnis der zweiten Tathandlung;100 8.3.1.2.3;c) Teilweise vertretene Ansicht zum Inhalt des Imstichlassens: weites Verständnis mit Einschränkungen in spezifischen Fallkonstellationen;104 8.3.1.3;3. Der Tatbestandstyp der zweiten Tatvariante;109 8.3.1.3.1;a) Zur Einordnung der zweiten Tatvariante a. F. in die Kategorien der Typen der Tatbestände;109 8.3.1.3.2;b) Zur Klassifizierung des Tatbestandstyps der zweiten Tatvariante n. F.;113 8.3.1.3.2.1;aa) Echtes Unterlassungsdelikt;113 8.3.1.3.2.2;bb) "Normales" Begehungsdelikt;115 8.3.1.3.2.3;cc) Speziell vertatbestandlichtes unechtes Unterlassungsdelikt;115 8.3.1.3.2.4;dd) Die Aussetzung als Delikt sui generis;116 8.3.1.4;4. Zwischenergebnis;116 8.3.1.5;5. Eigene Auffassung zum Imstichlassen;117 8.3.1.5.1;a) Wortlautauslegung;117 8.3.1.5.2;b) Historische Auslegung;119 8.3.1.5.3;c) Systematische Auslegung;123 8.3.1.5.3.1;aa) Vergleich mit anderen Normen des StGB;123 8.3.1.5.3.1.1;(1) 323c StGB;123 8.3.1.5.3.1.2;(2
Wielant, Martin
ISBN | 9783428527656 |
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Artikelnummer | 9783428527656 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Copyrightjahr | 2009 |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Umfang | 554 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Digitales Wasserzeichen |