Die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden bei Gefahr im Verzug

Konsequenzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2015

Die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden bei Gefahr im Verzug

Konsequenzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2015

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Das BVerfG vertritt die eindeutige Haltung: Mit Befassung des zuständigen Richters durch Stellung eines Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und der dadurch eröffneten Möglichkeit präventiven Grundrechtsschutzes endet die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden. Ein Wiederaufleben der Eilkompetenz nach Befassung des Richters kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Eine - unberechtigt - nicht rechtzeitige Entscheidung des Richters kann insofern zum endgültigen Beweismittelverlust führen. Neben Ansätzen zur Verbesserung der Kommunikation und Nutzung des Fortschritts durch Digitalisierung könnte die Einführung eines - die richterliche Unabhängigkeit gem. Art. 97 GG achtenden - strafprozessualen Sonderrechtsbehelfs Abhilfe schaffen.
ISBN 9783428197422
Medientyp Buch
Copyrightjahr 2026
Verlag Duncker & Humblot
Sprache Deutsch