Wann verstößt ein Arbeitnehmer mit extremistischer Gesinnung gegen Treue- und Rücksichtnahmepflichten aus dem Arbeitsverhältnis? Eine bestimmte politische Gesinnung schuldet er jedenfalls nicht; eine extremistische Gesinnung stellt daher selbst keine Pflichtverletzung dar - sie kann höchstens Ursache oder Motivation für eine solche sein. Frederik Stadelmann arbeitet heraus, dass eine pflichtwidrige Störung des Betriebsfriedens nur dann vorliegt, wenn dem Arbeitnehmer die Störung normativ zugerechnet werden kann. Durch seine politische Betätigung darf der Arbeitnehmer Kollegen nicht von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung abhalten oder seine eigene Arbeitsverpflichtung vernachlässigen. Auch bei Tätlichkeiten gegen Kollegen oder den Arbeitgeber sowie bei Ehrverletzungen oder Diskriminierung von Kollegen im Sine des AGG handelt der Arbeitnehmer pflichtwidrig. Grundsätzlich unzulässig ist politische Betätigung im Rahmen des dienstlichen Kontakts zu Kunden oder Geschäftspartnern des Arbeitgebers. Ein bloßer Verstoß des Arbeitnehmers gegen allgemeine Moralvorstellungen bedeutet hingegen noch keine Pflichtwidrigkeit; politische Korrektheit ist nicht geschuldet. Handelt der Arbeitnehmer außerdienstlich, so ist ausschlaggebend, ob er mit seinem im Bezug zum Arbeitsverhältnis stehenden Verhalten die berechtigten Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt. Abschließend erörtert Autor die Voraussetzungen einer Kündigung durch den Arbeitgeber wegen politisch extremistischer Betätigung des Arbeitnehmers.
Kapitel 1: Einführung
Kapitel 2: Verfassungsrechtliche Grundlagen
Kapitel 3: Rücksichtnahmepflichten des Arbeitnehmers im Kontext politisch extremistischer
Betätigung
Kapitel 4: Besonderheiten bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes
Kapitel 5: Individual- und kollektivrechtliche Erweiterungen der Pflichten des Arbeitnehmers
im Hinblick auf dessen politische Betätigung
Kapitel 6: Kündigung des Arbeitnehmers
Kapitel 7: Schlussbetrachtung
Kapitel 1: Einführung
Kapitel 2: Verfassungsrechtliche Grundlagen
Kapitel 3: Rücksichtnahmepflichten des Arbeitnehmers im Kontext politisch extremistischer Betätigung
Kapitel 4: Besonderheiten bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes
Kapitel 5: Individual- und kollektivrechtliche Erweiterungen der Pflichten des Arbeitnehmers im Hinblick auf dessen politische Betätigung
Kapitel 6: Kündigung des Arbeitnehmers
Kapitel 7: Schlussbetrachtung